Pflegeberatung nach § 37.3

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI Absatz 3 im Kreis Recklinghausen

Regelmäßige verpflichtende Pflegeberatung

Abruf des Beratungsbesuchs: Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen, ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, sind in regelmäßigen Abständen gesetzlich hierzu verpflichtet. Je nach Pflegegrad reicht das von vierteljährlich bei Grad IV und V, über halbjährlich bei Grad II und II. Bei Pflegegrad I kann der Beratungsbesuch frei nach Wunsch erfolgen. Werden die vorgeschriebenen Beratungen jedoch nicht wahrgenommen, drohen Kürzungen oder die komplette Streichung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse.

Pflegeberatung mit Mehrwert

Informationen und Hilfen für die Pflege: Gerne informiere ich Sie bei meinen Beratungsbesuchen im Kreis Recklinghausen zu allen Themen, die Sie in der aktuellen Pflegesituation beschäftigen – und biete professionellen Rat bei Pflegeproblemen. Neben Informationen rund um die Leistungen der Pflegekasse oder Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegeperson gebe ich Ihnen Tipps zu hilfreichen Pflegekursen und unterstütze Sie bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln. Die Prüfung des aktuellen Pflegegrads sowie Schulungen zu individuellen Pflegethemen runden mein Angebot ab.

Vorteile der Pflegeberatung nach § 37.3 im Kreis Recklinghausen:

  • gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung vor Ort nach § 37 SGB XI Absatz 3
  • wertvolle Informationen und praktische Tipps zur Pflege
  • Hilfe bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse
  • Überprüfung des Pflegegrads

Sie wünsche sich eine Pflegeberatung mit praktischem Mehrwert? Nehmen Sie jetzt mit mir Kontakt auf!